Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der G. Wurm GmbH + Co. KG
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Kaufleuten und Nichtkaufleuten über die Lieferung von Waren, die wir in Katalogen, auf Messen, durch Vertreter und im Onlineshop zum Kauf anbieten. Sie werden im Geschäftsver- kehr mit Nichtkaufleuten unter den Voraussetzungen des §305 BGB bei Vertragsabschlüssen genannter Art stets zum Vertrags- bestandteil gemacht.
1.2 Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur mit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Gegenbestätigung des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3 Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts derselben ohne Einfluss.
1.4 Soweit diese AGB keine Regelungen enthalten, richtet sich der Ver- tragsinhalt nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Bestimmungen des Wiener UN-Über- einkommens vom 11. April 1980 über den internationalen Waren- kauf (CISG, UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. An seinen Auftrag ist der Käufer bis zur Ablehnung durch den Verkäufer, längstens jedoch bis zum Ablauf einer Annahmefrist von acht Wochen, gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung des Verkäufers (Auftragsbestätigung) und entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung bzw. Leistung innerhalb der Annahmefrist zustande.
2.2 Die Außendienstmitarbeiter des Verkäufers sind nur zur Entgegen- nahme von Bestellungen, nicht zum Abschluss von Kaufverträgen ermächtigt.
2.3 Individualabreden über Lieferzeitvereinbarungen, Preisvereinbar- ungen, Eigenschaftszusicherungen und Abweichungen von unseren AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Auf diese Erfordernis kann nicht verzichtet werden.
2.4 Form-, Farb- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Geringfügige Abweichungen in Qualität, Gewicht, Form und Farbe sind unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
3. Stornierung von Aufträgen
3.1 Erteilte Aufträge des Käufers sind mindestens in Textform beim Verkäufer zu stornieren.
3.2 Bei Teilstornierungen nach Zustandekommen des Vertrages oder bei unberechtigter Reklamation mangelfreier Waren werden 15 % des netto Warenwertes als Bearbeitungsgebühr berechnet.
3.3 Bei bestehenden Altforderungen oder bei negativer Bonitätsaus- kunft ist der Verkäufer berechtigt, unabhängig von der im Kaufver- trag vereinbarten Zahlungskondition vom Käufer innerhalb einer angemessenen Frist die Zahlung per Vorauskasse einzufordern. Leistet der Käufer diese nicht innerhalb der angegebenen Frist,
ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. In diesem Falle werden ebenfalls 15 % des netto Warenwertes als Bearbeitungsgebühr berechnet.
4. Lieferung
4.1 Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Kaufsache mangelfrei innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zu liefern. Ist keine Lieferfrist bestimmt, gilt eine solche von acht Wochen, gerechnet ab Vertragsabschluss, als vereinbart.
4.2 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands ab einem Auftrags- wert von € 1.200,– vor MwSt. pro Lieferanschrift und Liefertermin frei Haus auf Gefahr des Käufers. Bei Aufträgen unter € 1.200,– vor MwSt. erfolgt die Lieferung ab Werk. Für Aufträge unterhalb unseres Mindestbestellwertes von € 500,– vor MwSt. berechnet der Verkäufer einen Mindermengenzuschlag von € 15,– zzgl. MwSt.
4.3 Bei Restposten und Sonderpreisen, die von den normalen Katalog- preisen des Verkäufers abweichen, erfolgt die Lieferung generell unfrei ab Werk Köln.
4.4 Der Mindestbestellwert beträgt € 500,– vor MwSt., im EU-Ausland und der Schweiz € 600,– für Lieferung ab Werk, in allen anderen Ländern € 1.200,– für Lieferungen ab Werk.
4.5 Verpackung wird nicht berechnet und auch nicht zurückgenommen.
4.6 Ist die Lieferung bei Sonderanfertigungen davon abhängig, dass der Käufer dem Verkäufer vorher Unterlagen, wie Zeichnungen,
Lehren, Muster oder dergleichen zur Verfügung zu stellen hat,
so beginnt der Lauf der Lieferfrist erst mit dem Tage des vollstän- digen Zugangs dieser Unterlagen und nach Auftragsbestätigung durch den Verkäufer.
4.7 Bei Berücksichtigung von Änderungswünschen oder Ergänzungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
4.8 Liegt Liefer- oder Leistungsverzug des Verkäufers vor und macht der Käufer den Ersatz des Verzögerungsschadens geltend, so wird die Haftung des Verkäufers auf 15 % des Auftragswertes beschränkt, sofern nicht ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt und dieser Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
5. Musterlieferungen
5.1 Musterbestellungen versenden wir ausschließlich in der kleinsten Ver- packungseinheit, sie werden stets berechnet und ab Werk versendet. Musterlieferungen sind generell durch den Verkäufer zu bestätigen. Ein entsprechender Vertrag kommt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Verkäufer zustande.
5.2 Musterlieferungen sind auch bei Auftragserteilung von der Rück- sendung und dem Umtausch ausgeschlossen.
6. Preise
6.1 Die in den Preislisten, Inseraten und Werbeschriften des Verkäufers genannten Preise sind stets freibleibend und gelten erst bei schriftlicher Auftragsbestätigung als vereinbart. Die aktuellsten und gültigen Preise des Verkäufers entnehmen Sie bitte unserer Website unter www.wurmkg.de.
6.2 Die Preise verstehen sich in EURO netto ohne Mehrwertsteuer. Für die Berechnung gelten die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Diese Preise sind tagesaktuell in unserem Online- shop aufgeführt.
6.3 Bewilligte Rabatte oder Frachtvergütungen entfallen bei gericht- lichen oder außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen über Forderungen, bei Insolvenz oder bei Zahlungsverzug über zwei Monate des Käufers.
7. Erfüllungsort
7.1. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Käufers ist Köln.
7.2. Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung des Verkäufers ist Köln.
8. Warenrücksendungen, Retouren
8.1 Warenrücksendungen sind immer durch das Versandformular des Verkäufers anzukündigen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Das Versandformular liegt jeder Warenlie- ferung bei und kann bei Bedarf auf der Website des Verkäufers heruntergeladen werden.
8.2 Bei berechtigten Reklamationen übersendet der Verkäufer dem Käufer gegebenenfalls einen Retourenschein oder lässt die rekla- mierte Ware abholen. Nach Prüfung der Retouren wird die Rück- sendung gutgeschrieben.
8.3 Der Verkäufer behält sich vor, den Käufer auf die Verhältnis- mäßigkeit einer Reklamation hinzuweisen.
9. Gewährleistung
9.1. Die Feststellung von Mängeln hat ein Käufer, der Kaufmann ist, dem Verkäufer innerhalb von 8 Werktagen nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen, sonst gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt. Für Käufer, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB aber nicht Kaufmann sind, gilt diese Frist bei offensichtlichen Mängeln ab Feststellung des Mangels. Ein offensichtlicher Mangel liegt vor, wenn er so offen zutage liegt, dass er auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffällt.
9.2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, steht dem Käufer gegenüber dem Verkäufer anstelle der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nur ein Anspruch auf Nachbesserung und, soweit dieser unmöglich ist, ein solcher auf Ersatzlieferung zu. Erst dann, wenn die Nachbesserung beim zweiten Versuch oder die erste Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des vereinbarten Preises oder die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
9.3. Der Verkäufer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ihm oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von ihm gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
9.4. Der Verkäufer haftet für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
9.5. Weitergehende als die in den Ziffern 4.8. und 9.2. bis 9.4. geregelten Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
9.6. Die Beschränkungen in den vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
10. Fälligkeit des Kaufpreises
10.1 Der Kaufpreis für gelieferte Ware wird, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, grundsätzlich an dem- jenigen Kalendertag fällig, der dem Tag der Rechnungserstellung im unmittelbar darauffolgenden Monat entspricht (z. B. Rech- nungsdatum 3. März, Fälligkeitstag 3. April). Der Zahltag ist auf den Rechnungen kalendermäßig ausgewiesen.
10.2 Für die Feststellung der rechtzeitigen Leistung des Kaufpreises kommt es nicht auf den Tag der Absendung, sondern auf den Tag des Zahlungseinganges bei dem Verkäufer an.
10.3 Für vorzeitige Zahlungen, bei Vorauskasse und Ermächtigung zum sofortigen Bankeinzug (SEPA), gewährt der Verkäufer 1% Skonto und für Zahlungen innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum. Der jeweils auf den in Rechnung gestell- ten Kaufpreis ist binnen 30 Tagen fällig. Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass sich der Käufer mit der Bezahlung anderer, fälliger Rechnungen nicht in Verzug befindet.
10.4 Die Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels hat zur Folge, dass eine vereinbarte Stundung für alle übrigen Rechnungen verfällt. Dies gilt sowohl im Falle der Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens oder Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens, sowie bei Scheck- und Wechselprotesten.
10.5 Diskont- und Wechselspesen sowie Mahnkosten und Verzugszinsen gehen zu Lasten des Käufers.
11. Fälligkeitsverzinsung
11.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, für ihre gegenseitigen, durch Kaufvertrag begründeten vermögensrechtlichen Ansprüche und solche aus Scheck- und Wechselverpflichtungen vom Tage der Fälligkeit an, Zinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens jedoch 9 % für das Jahr zu fordern.
11.2 Zusätzlich zu den erhobenen Verzugszinsen ist der Verkäufer berechtigt, eine Mahngebühr i.H.v. € 4,50 pro Mahnung zu berechnen.
11.3 Die Zinspflicht entfällt
a. solange die fällige Forderung gestundet ist,
b. wenn der Gläubiger unter den Voraussetzungen der §§293 ff. BGB in Annahmeverzug gerät (§ 301 BGB)
c. wenn der Schuldner bei einer Geldleistung zur Hinterlegung berechtigt war und den Betrag rechtzeitig hinterlegt hat.
11.4 Wird eine fällige Forderung nachträglich gestundet, so wird hierdurch die Pflicht zur Entrichtung von bis dahin entstandenen Zinsen nicht beseitigt.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers.
12.2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
12.3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 9.5. auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen.
12.4. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
12.5. Der Käufer tritt hiermit seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschließlich etwaiger Saldoforderungen mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
12.6. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.
12.7. Übersteigt der Fakturenwert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen Forderungen (einschließlich Nebenforderungen, z. B. Zinsen, Kosten) insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.
13. Aufrechnung
Gegen Kaufpreisansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Diese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche des Käufers wegen Mängeln, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie der Zahlungsanspruch des Verkäufers.
14. Rechte an Bildmaterial
14.1. Der Käufer erwirbt vom Verkäufer mit dem Kauf der Waren des Verkäufers eine nicht ausschließliche und unentgeltliche Lizenz zur Nutzung der zu Vertriebszwecken bereitgestellten Fotografien, Grafiken, Zeichnungen, Texten und dergleichen (Material). Die Lizenz ist jeweils zeitlich begrenzt auf die Dauer der Geschäftsbeziehung. Das überlassene Material ist urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Verkäufers. Die Lizenz umfasst nicht das Recht der Unterlizenzierung an Dritte oder ein Bearbeitungsrecht.
14.2. Eine Verwendung des Materials auf Plattformen Dritter ist dann untersagt, wenn sich der Plattformbetreiber in seinen Nutzungsbedingungen für den Fall des Uploads des Materials Nutzungsrechte hieran einräumen lässt.
15. Gerichtsstandsvereinbarung, Schlussbestimmungen
15.1. Gerichtsstand für die Geltendmachung aller sich aus dem Vertrag ergebenden vermögensrechtlichen Ansprüche ist für beide Vertragsparteien nur der Sitz des Verkäufers in Köln, wenn für die Klage kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt für den Fall, dass beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Dies gilt außerdem – auch wenn der Käufer Nichtkaufmann ist –, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Verkäufer ist jedoch in allen Fällen berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15.2. Abs. 15.1. gilt außerdem für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15.3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Wenn der Vertrag und/oder diese AGB in eine andere Sprache übersetzt werden, sind ausschließlich die deutsche Version des Vertrages und dieser AGB maßgeblich.